Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

AGB

 

I.                   Angebot

            1.      Kostenlose Schaltpläne, Zeichnungen und Skizzen sind unverbindliche Vorschläge und bedürfen der Nachprüfung durch den Besteller.

2.      Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts und Maßangaben sind nur annähernde Angaben, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. An Kostenvoranschlägen Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Lieferer Eigentums- und Urheberrechte vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

 

II.                Lieferung 

  

1.     Liefertermine und – fristen gelten stets nur als annähernd, es sei denn, sie werden als bindend vereinbart.

Die Lieferfrist beginnt mit der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der endgültigen Klärung aller Auftragseinzelheiten. Der Käufer darf Teillieferungen nicht zurückweisen. Mehr - oder Minderlieferungen in Schlauchmeterware (produktionsbedingt) behalten wir uns vor.

2.      Die Lieferung erfolgt ausschließlich ab Lager. Auch bei Lieferung >franko<, reist die Ware auf Gefahr des Käufers.

3.      Falls wir in Verzug geraten, kann der Käufer – nach einer für uns angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, falls die  Ware bis zum Ablauf der Nachfrist nicht als versandfertig gemeldet wird.

Schadenersatzansprüche jeder Art sind ausgeschlossen.

4.      Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und   um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz, oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

5.      Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und sonstige Umstände gleich, die uns die Lieferung oder Vertragserfüllung, insbesondere auch wirtschaftlich, wesentlich erschweren oder unmöglich machen.

 

    III.    Zahlung

                       

1. Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, bei Abholung  bar, bei Versand nach Erhalt der Rechnung netto ohne Abzug zu begleichen. Sollte ein Skonto vereinbart worden sein, wird ein Skontoabzug nur anerkannt, wenn alle früheren Rechnungen beglichen sind und die Bezahlung in der vereinbarten Frist erfolgt.

Für den Ausgleich des uns, durch Überschreitung des eingeräumten Zahlungszieles, entstehenden Zinsausfalles, werden Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.

Alle unsere Forderungen werden sofort fällig, wenn vertragliche, insbesondere die Zahlung betreffende Vereinbarungen, nicht eingehalten werden, oder uns Umstände bekannt werden die die Kreditwürdigkeit des Käufers mindern. Wir sind dann berechtigt, ausstehende Lieferungen nur noch nach Vorauszahlung auszuführen und haben Anspruch auf nach Art und Umfang  übliche Sicherheiten für sämtliche Forderungen.

                    2.  Als übliche Arten der Bezahlung gelten, wenn nicht anders vereinbart : Barzahlung, oder unbar durch Bankeinzug, als anerkannt.

 

     IV.            Eigentumsvorbehalt

 

1.   Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, bis sämtliche bestehenden und nach  Vertragsabschluß entstehenden Forderungen beglichen sind.                                                     

2.      Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr an Dritte weiterzuveräußern oder für diese zu verarbeiten. Unsere Ware ist hierbei jedoch als solche deutlich in der Rechnung zu bezeichnen. Für den Fall, dass die gelieferte Ware mit einer anderen Waren zu einer einheitlichen Sache verbunden oder verarbeitet wird, überträgt uns der Käufer schon jetzt quotenmäßig das Miteigentum, entsprechend dem Wert der von uns gelieferten Ware. Die neue Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Vor erfolgter Bezahlung darf der Käufer die von uns gelieferte Ware weder verpfänden, noch sicherheitsübereignen.

  

V.               Gewährleistung

  

1.  Mängelrügen werden nur bis zu 8 Tagen nach Lieferung anerkannt. Wird ein Mangel erkannt, darf die Ware nicht mehr verwendet oder eingebaut werden, sonst erlischt jedweder Anspruch.

     Bei fristgerechter und berechtigter Mängelrüge werden wir dem Käufer, unter Ausschluß von Schadenersatzansprüchen, Nachbesserung oder Ersatz anbieten. Stellt der Käufer uns auf Verlangen die beanstandete Sache, oder Proben davon, nicht unverzüglich zur Verfügung, so  entfallen alle Mängelansprüche. Gebrauchte Teile werden nach Besichtigung, unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung für offene und verborgene Mängel als Besichtskauf  geliefert.

 

 VI.            Recht

 

                 

                   Die Geschäftsbedingungen unterliegen für beide Seiten deutschem Recht. Als Gerichtsstand erkennen beide Parteien Landshut an.
                   Der Verkäufer behält sich aber das Recht vor auch am Ort des Käufers zu klagen.

                                                     

 

VII.          Sonstiges

 

Sollte wider erwarten einer oder mehrere der vorgenannten Punkte unwirksam sein, so verliert der Rest des Vertrages nicht an Wirksamkeit.

 

                                                                                                                                                      01.2003

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